Hinweis Testphase: ShineDome befindet sich derzeit in einer internen Testphase im Familien- und Nachbarschaftskreis. Gewerbeanmeldung und Betriebshaftpflichtversicherung sind in Vorbereitung. Kostenfreie oder vergünstigte Testaufträge werden ausschließlich auf Basis dieser AGB durchgeführt; Kunden werden vor jeder Testaufbereitung ausdrücklich auf den Status hingewiesen. Kommerzielle Online-Zahlungen über Stripe sind erst nach der Gewerbeanmeldung verfügbar.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ShineDome – Simon Pysik, gesetzlich vertreten durch Alexander Pysik und Stephanie Pysik (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Fahrzeugaufbereitungsleistungen.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Der Auftragnehmer wird mit Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG geführt, sofern die Umsatzgrenzen (25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr gemäß § 19 UStG in der Fassung ab 01.01.2025) eingehalten werden. Die genannten Preise sind Endpreise ohne gesonderten Umsatzsteuer-Ausweis. In der aktuellen Testphase vor Gewerbeanmeldung werden Leistungen als Privatleistungen erbracht; Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer-Ausweis ausgestellt.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
- Der Vertrag kommt durch Buchung über die Website shinedome.pysik.de zustande. Der Auftraggeber stimmt diesen AGB ausdrücklich an zwei Stellen zu: (a) durch aktivieren der AGB-Checkbox auf der Website vor Freischaltung des Terminkalenders und (b) durch aktivieren der Pflicht-Checkbox im Cal.eu-Buchungsformular („Ich habe die AGB von ShineDome gelesen und stimme verbindlich zu"). Erst nach beidseitiger Zustimmung und automatischer Buchungsbestätigung per E-Mail ist der Vertrag wirksam.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Aufbereitungspaket (Außen, Innen oder Komplett) sowie individuell vereinbarten Zusatzleistungen (z. B. Ozon-/Raucher-Paket, Hundehaare-Entfernung, Cabrio-Verdeck, Finishing-Politur (einstufig), Motorwäsche).
- Der Auftragnehmer behält sich vor, Leistungen abzulehnen, die aufgrund von Fahrzeugzustand, Wetterbedingungen oder Sicherheitsbedenken nicht sachgemäß erbracht werden können.
- Die Außenwäsche erfolgt mit der professionellen No-Rinse-Methode (Koch Chemie ONR) — ein Vorwaschen durch den Auftraggeber ist nicht erforderlich. Das Fahrzeug wird ausschließlich am vereinbarten Ausführungsort bearbeitet; eine Fahrt des Fahrzeugs zu einer Waschanlage oder einem Waschpark ist nicht Bestandteil der Leistung.
- Ausschlusskriterien – kein Vertragsschluss möglich bei:
a) Forstfahrzeugen, Landmaschinen und Baufahrzeugen (extremer Grobschmutz, der den Rahmen einer Fahrzeugaufbereitung übersteigt);
b) nachgewiesenem oder sichtbarem Ungeziefer-Befall (Mäuse, Schaben, Insektennester o. Ä.);
c) extremem Schimmelbefall im Fahrzeuginnenraum;
d) biologischer Kontamination (Blut, Erbrochenes, Fäkalien o. Ä.);
e) Fahrzeugen über 6 m Länge (Reisebusse, Sattelzüge, Schwertransporter).
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich bei Feststellung eines Ausschlussgrunds. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
- Zustandsklasse als Grundlage der Preisbildung: Der Aufwand einer Aufbereitung hängt maßgeblich vom Verschmutzungsgrad ab. Dieser wird vor Vertragsschluss anhand vom Auftraggeber übermittelter Fotos (in der Regel 3–4 Aufnahmen: Außenansicht, Innenraum vorne und hinten, Kofferraum) einer Zustandsklasse zugeordnet:
a) normal — regelmäßig gepflegt, keine Flecken: kein Aufschlag;
b) stark — sichtbare Flecken, Tierhaare, längere Standzeit, Insekten- oder Baumharzrückstände: Aufschlag gemäß Abs. 7;
c) extrem — Raucherfahrzeug, starke Gebrauchsspuren, Baustellen- oder Tiertransportnutzung: Aufschlag gemäß Abs. 7.
Die Zustandsklasse wird dem Auftraggeber vor Auftragsbestätigung in Textform mitgeteilt und ist Bestandteil des vereinbarten Preises. Ergibt sich bei Leistungsbeginn vor Ort ein erheblich abweichender Zustand, teilt der Auftragnehmer dies unverzüglich mit; eine Höherstufung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Verweigert der Auftraggeber die Zustimmung, kann der Auftragnehmer die Leistung im vereinbarten Umfang erbringen oder vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
- Aufschläge. Zum Paketpreis können folgende Aufschläge hinzutreten; sie werden als eigene Positionen auf der Rechnung ausgewiesen:
a) Zustandsklasse (gemäß Abs. 6): normal +0,00 €, stark +25,00 €, extrem +50,00 €;
b) Fahrzeugklasse: Kleinwagen/Kompakt/Limousine +0,00 €, Kombi/SUV +15,00 €, Van/Transporter/7-Sitzer +30,00 €;
c) Zusatzleistungen gemäß der auf der Website ausgewiesenen Preisliste.
Sämtliche Aufschläge werden vor Auftragsbestätigung kommuniziert und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 3 Fahrzeugübergabe und Zustandsdokumentation
- Vor Beginn der Aufbereitung wird der Zustand des Fahrzeugs per Foto- und/oder Videodokumentation festgehalten. Die Dokumentation umfasst den äußeren und — soweit Gegenstand des Auftrags — inneren Fahrzeugzustand mit Zeitstempel. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Buchung mit dieser digitalen Form der Zustandsdokumentation einverstanden.
- Vorschäden (Kratzer, Dellen, Steinschläge, Lackabplatzer etc.), die in der Dokumentation festgehalten wurden, gelten als vorbestehend und sind nicht Gegenstand von Haftungsansprüchen.
- Der Dokumentationsumfang wird risikobasiert angepasst:
a) Erstaufträge: Vollständige Fotodokumentation (mind. 8 Aufnahmen) oder kommentiertes Walk-Around-Video vor und nach der Aufbereitung. Der Auftraggeber wird über festgestellte Vorschäden in Textform (z. B. per WhatsApp oder E-Mail) informiert.
b) Folgeaufträge desselben Auftraggebers für dasselbe Fahrzeug: Verkürzte Fotodokumentation (mind. 4 Aufnahmen je Standardwinkel) vor und nach der Aufbereitung.
Unabhängig von der Stufe wird bei jedem Auftrag mindestens eine Vorher- und eine Nachher-Dokumentation erstellt.
- Es wird empfohlen, dass der Auftraggeber Wertgegenstände vor der Übergabe aus dem Fahrzeug entfernt. Für zurückgelassene Wertgegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
- Sämtliche Dokumentationen werden in einer digitalen Fahrzeugakte gespeichert und für die Dauer der Geschäftsbeziehung zuzüglich 12 Monaten aufbewahrt.
§ 3a Leistungserbringung ohne Anwesenheit des Auftraggebers
- Vereinbarte Aufträge können ohne persönliche Anwesenheit des Auftraggebers erbracht werden, sofern der Zugang zum Fahrzeug sichergestellt ist. Das Fahrzeug wird dabei ausschließlich am vereinbarten Ausführungsort bearbeitet und nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt.
- Der Auftraggeber stellt den Fahrzeugschlüssel über eine geeignete Schlüsselübergabelösung (z. B. Schlüsselsafe mit Zahlenkombination, magnetische Schlüsselbox, vereinbarter Ablageort) zur Verfügung. Die Rückgabe erfolgt auf gleichem Weg. Der Auftragnehmer dokumentiert Schlüsselentnahme und -rückgabe per Foto.
- Bei Leistungserbringung in Abwesenheit des Auftraggebers erfolgt die Zustandsdokumentation gemäß § 3 Abs. 3. Der Auftraggeber erhält die Vorher-/Nachher-Dokumentation per WhatsApp oder E-Mail.
- Die Leistungserbringung in Abwesenheit des Auftraggebers entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen Obhutspflichten. Die Haftungsregelungen gemäß § 7 gelten unverändert.
§ 4 Servicegebiet und Stellplatzvoraussetzungen
- Primäres Servicegebiet (ohne Aufschlag): Marburg-Wehrda und die gut erreichbaren Stadtteile Marburgs (insb. Wehrda, Marbach, Gisselberg, Elnhausen, Cappel, Ortenberg, Richtsberg, Südstadt, Waldtalbezirke). Erreichbarkeit bedeutet: Das Fahrzeug muss an einem Stellplatz mit normaler PKW-Zufahrt stehen.
- Eingeschränktes Servicegebiet: Bereiche mit erschwerter Fahrzeugzufahrt — insbesondere die Marburger Oberstadt (Altstadt) mit engen Gassen und eingeschränkten Stellplätzen — erfordern vor Auftragsbestätigung eine Stellplatz-Foto-Verifizierung per WhatsApp oder E-Mail durch den Auftraggeber. ShineDome prüft die eingereichten Fotos innerhalb von 48 Stunden nach Buchungseingang und bestätigt oder lehnt die Buchung schriftlich ab. Im Ablehnungsfall erfolgt eine vollständige Erstattung bereits geleisteter Zahlungen. Eine Buchung über den Online-Kalender allein ersetzt diese Prüfung nicht.
- Erweitertes Gebiet (auf Anfrage): Buchungen im weiteren Umkreis von ca. 10 km (z. B. Ebsdorfergrund, Lahntal) sind nach vorheriger Absprache möglich; es kann ein Anfahrtszuschlag erhoben werden.
- Der Auftragnehmer arbeitet komplett autark: Wasser (Kanister) und Strom (mobiler Akku-Pack) werden mitgebracht. Eine Steckdose oder ein Wasseranschluss ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber stellt sicher, dass (a) am Ausführungsort ausreichend Bewegungsfläche um das Fahrzeug vorhanden ist (mind. 1 m auf allen Seiten), (b) ein Halteplatz für das Equipmentfahrzeug des Auftragnehmers (PKW mit Kofferraum) in unmittelbarer Nähe verfügbar ist und (c) das Fahrzeug des Auftraggebers mit normalem PKW problemlos erreichbar ist.
- Direkter und anhaltender Sonnenschein auf das Fahrzeug während der Außenaufbereitung (insbesondere Politur und Keramik-Spray-Versiegelung) kann die Verarbeitungsqualität beeinträchtigen. Ein schattiger oder überdachter Stellplatz wird empfohlen. ShineDome weist den Auftraggeber vor Arbeitsbeginn auf ungünstige Stellplatzbedingungen hin, ist jedoch nicht verpflichtet, die Leistung unter solchen Bedingungen zu erbringen.
- Bei fehlenden Stellplatz- oder Zufahrtsvoraussetzungen kann der Auftragnehmer den Auftrag zurückstellen. Eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt in diesem Fall vollständig.
§ 5 Preise, Anzahlung und Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem Paketpreis, dem Aufschlag für die Zustandsklasse und dem Aufschlag für die Fahrzeugklasse gemäß § 2 Abs. 6 und 7 sowie etwaigen Zusatzleistungen zusammen; die Aufschläge werden auf der Rechnung als eigene Positionen ausgewiesen. Alle Preise sind Endpreise (kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG).
- Zahlung in der aktuellen Testphase (vor Gewerbeanmeldung): Die Zahlung erfolgt nach Abschluss der Aufbereitung per SEPA-Überweisung auf das im Rechnungsdokument angegebene Konto oder in bar gegen Quittung. Rechnungsausgabe erfolgt ausschließlich als Privatrechnung innerhalb von Familie und Nachbarschaft bis zur formalen Gewerbeanmeldung.
- Zahlung nach Go-Live (ab Gewerbeanmeldung): Die Zahlung des vollständigen Leistungsbetrags erfolgt bei der Online-Buchung per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Apple Pay oder Google Pay über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited (1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland). Die entsprechende Umstellung wird rechtzeitig in der Datenschutzerklärung abgebildet.
- Bei Buchung von Zusatzleistungen vor Ort wird der Differenzbetrag unmittelbar nach Abschluss der Aufbereitung fällig.
§ 5a Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
- Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Eingang der automatischen Buchungsbestätigung per E-Mail).
- Ausübung des Widerrufs. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Simon Pysik, gesetzlich vertreten durch Alexander Pysik und Stephanie Pysik, Auf der Grube 1, 35041 Marburg, E-Mail: shinedome@pysik.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
- Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist.
- Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. Im Buchungsformular auf Cal.eu wird Ihnen diese Erklärung als zusätzliche Pflicht-Checkbox vorgelegt; ohne Ihre Zustimmung erfolgt keine Leistungserbringung vor Ablauf der 14-Tage-Frist.
- Wertersatz bei vorzeitigem Leistungsbeginn. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 6 Stornierung und Terminverschiebung
- Unbeschadet des Widerrufsrechts nach § 5a gilt für Terminänderungen und vorzeitige Stornierungen folgende vereinfachte Regelung als freiwillige Service-Leistung: Eine kostenlose Stornierung oder Terminverschiebung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich (Textform, z. B. per WhatsApp oder E-Mail ausreichend). Der gezahlte Betrag wird vollständig über den ursprünglichen Zahlungsweg zurückerstattet bzw. auf den neuen Termin übertragen.
- Bei Stornierung oder Verschiebung innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin werden 25,00 € als Aufwandsentschädigung einbehalten. Der Restbetrag wird zurückerstattet.
- Diese Regelung gilt einheitlich für alle Aufträge und Zusatzleistungen.
- Bei wetterbedingter Absage durch den Auftragnehmer wird ein neuer Termin kostenfrei vereinbart. Eine bereits geleistete Zahlung wird vollständig auf den neuen Termin übertragen.
- Bei unvorhergesehenem Ausfall des Auftragnehmers (z. B. Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt) wird der Auftraggeber so früh wie möglich informiert (per WhatsApp oder E-Mail). Der Termin wird kostenfrei auf den nächstmöglichen beiderseitig passenden Zeitpunkt verschoben. Kann innerhalb von 14 Tagen kein Ersatztermin vereinbart werden, wird der bereits gezahlte Betrag vollständig erstattet. Eine Aufwandsentschädigung gemäß Abs. 2 wird in diesem Fall nicht erhoben.
§ 7 Haftung
- Aktuelle Testphase (vor Gewerbeanmeldung): ShineDome befindet sich bis zur formalen Gewerbeanmeldung in einer kostenfreien Testphase im Familien- und Nachbarschaftskreis. Eine Betriebshaftpflichtversicherung wird zeitgleich mit der Gewerbeanmeldung abgeschlossen; während der Testphase haftet der Auftragnehmer im Rahmen der allgemeinen Privathaftpflicht der gesetzlichen Vertreter, begrenzt auf den jeweiligen Auftragswert. Der Auftraggeber wird vor Beginn jeder Testaufbereitung ausdrücklich darauf hingewiesen.
- Nach Go-Live: Der Auftragnehmer schließt mit der Gewerbeanmeldung eine Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Bearbeitungs- und Obhutsschäden (Tätigkeitsschäden nach § 4 Nr. 6 AHB) ab. Er haftet dann für Schäden, die nachweislich durch die Aufbereitung entstanden sind, im Rahmen dieser Versicherung.
- Die Haftung ist ausgeschlossen für:
a) Vorschäden, die im Übergabeprotokoll dokumentiert wurden;
b) Schäden durch mangelhafte Vorarbeiten Dritter (z. B. fehlerhafte Folierungen, defekte Dichtungen);
c) Schäden an nicht aufbereitungsgeeigneten Oberflächen (z. B. bereits geschädigte Klarlackschichten);
d) Wertgegenstände im Fahrzeug.
- Schadensfälle sind unverzüglich (innerhalb von 48 Stunden nach Rückgabe) schriftlich per E-Mail an shinedome@pysik.de zu melden, unter Beifügung von Fotos.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 8 Gewährleistung und Abnahme
- Die Gewährleistung bezieht sich auf die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen.
- Erkennbare Mängel sollen — soweit zumutbar — innerhalb von 48 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs bzw. nach Übermittlung der Nachher-Dokumentation gemeldet werden, damit eine zeitnahe Klärung möglich ist. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche (§ 634a BGB) bleiben hiervon unberührt.
- Bei Leistungserbringung in Abwesenheit des Auftraggebers gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB), wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übermittlung der Nachher-Dokumentation Mängel in Textform (z. B. per WhatsApp oder E-Mail) anzeigt. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber bei Übermittlung der Dokumentation ausdrücklich in Textform auf diese Rechtsfolge hin (Standardtext: „Bitte prüfen Sie die Dokumentation innerhalb von 7 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung gemäß § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen.").
- Bei berechtigten Beanstandungen wird die betroffene Leistung kostenfrei nachgebessert. Ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt besteht erst nach erfolgloser Nachbesserung.
§ 9 Ozon-/Raucher-Paket (Ozonbehandlung)
- Bei Buchung des Ozon-/Raucher-Pakets führt der Auftragnehmer eine Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation durch.
- Der Auftraggeber wird vor Beginn der Behandlung ausdrücklich in Textform (per WhatsApp oder E-Mail) darauf hingewiesen, dass nach einer Ozonbehandlung vorübergehend – typischerweise 1–3 Tage – ein ungewohnter Geruch im Fahrzeug auftreten kann. Der Auftraggeber bestätigt das Verständnis in Textform vor Behandlungsbeginn. Dieser entsteht durch den natürlichen Abbau von Ozon-Reaktionsprodukten (insbesondere Aldehyden und Ketonen) und stellt keinen Sachmangel dar.
- Eine regelmäßige Belüftung des Fahrzeugs (offene Fenster) beschleunigt den Abbauvorgang. Eine vollständige Geruchsnormalisierung tritt erfahrungsgemäß innerhalb von 1–3 Tagen ein.
- Reklamationen, die ausschließlich auf diesen bekannten und mitgeteilten Nebeneffekt zurückzuführen sind, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
§ 10 Datenschutz
- Personenbezogene Daten des Auftraggebers (Name, Kontakt, Fahrzeugdaten) werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung erhoben und gespeichert.
- Die Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 DSGVO ist unter shinedome.pysik.de einsehbar.
- Fotos des Fahrzeugs (Vorher/Nachher) werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers für Werbezwecke (Instagram, Website) verwendet.
§ 11 Minderjährigkeit des Auftragnehmers
Hinweis: Der Auftragnehmer ist minderjährig. Während der Testphase und bis zur Erteilung einer Genehmigung gemäß § 112 BGB durch das Familiengericht werden alle den Betrieb betreffenden Rechtsgeschäfte vom Auftragnehmer abgeschlossen und durch seine gesetzlichen Vertreter Alexander Pysik und Stephanie Pysik gemäß §§ 107, 108 BGB ausdrücklich genehmigt. Mit Erteilung der § 112-Genehmigung erlangt der Auftragnehmer umfassende Geschäftsfähigkeit für alle den Betrieb betreffenden Rechtsgeschäfte; diese AGB werden zu diesem Zeitpunkt entsprechend aktualisiert.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist Marburg, soweit gesetzlich zulässig.
ShineDome · Simon Pysik (ges. vertr. d. Alexander & Stephanie Pysik)
35041 Marburg · shinedome@pysik.de · shinedome.pysik.de
Kleinunternehmer gem. § 19 UStG